Speyer-Erleben

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbebuchungen

§ 1 Auftragspartner, Werbeauftrag

1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle bei Speyer-Erleben buchbaren Werbeformate und Zusatzdienstleistungen (Bilderstellung, Texterstellung).

1.2 Speyer-Erleben übernimmt die Beratung und Vermarktung von Werbung auf den Internet-Seiten des Speyer-Erleben Portals. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an Speyer-Erleben zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web und/oder damit zusammen hängenden vereinbarten Zusatzdienstleistungen.

1.3 Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: Einem Link, Text, Bild oder Banner.

1.3 Eine Änderung der Werbeinhalte (ohne Korrekturen) während der Mindestlaufzeit ist grundsätzlich ein Mehraufwand, der an Speyer-Erleben zu vergüten ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Aufwand und wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

1.4 Speyer-Erleben wird vertreten durch:
       
                          Anja Bichel
                          St.-Klara-Kloster-Weg 14
                          67346 Speyer
                          Fon: 0 62 32 / 2 40 99


§ 2 Auftragsabschluss, Preise und Rabatte

2.1 Angebote von Speyer-Erleben sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrags durch Speyer-Erleben zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Der Auftrag kommt in dem bestätigten, ggf. vom Angebot abweichenden, Umfang zustande, auch wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde.

2.2 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das einen Auftragsbestandteil bildende Auftragsformular von Speyer-Erleben in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassungen. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind dem jeweils gültigen Auftragsformular zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei einer Änderung der Preise gilt die Regelung von Ziffer 10.

2.4 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei Speyer-Erleben eingehen. Stornierungen werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 33% des Netto-Auftragswertes berechnet. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit angeglichenem Rabattsatz in Rechnung gestellt.
2.5 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn der Auftraggeber dem nicht 4 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gegenüber Speyer-Erleben widerspricht. Insofern ist keine ausdrückliche Vertrags- verlängerung notwendig.

Der Auftraggeber hat bei einer automatischen Vertragsverlängerung das Recht, den Inhalt seiner Werbung auf Verlangen einmalig kostenlos austauschen zu lassen.


§ 3 Aufträge von Agenturen, Werbetreibenden

3.1 Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Speyer-Erleben.


§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß Auftragsformular. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Die Werbeschaltung auf Speyer-Erleben erfolgt frühestens ab Zahlungseingang.

4.2 Bucht ein Auftraggeber mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres, so gilt für die jeweils zuletzt erfolgte Buchung der Rabattsatz der jeweils gültigen Preisliste, der sich zum Zeitpunkt dieser Buchung aus den kumulierten Auftragssummen des laufenden Jahres ergibt. Eine Rückvergütung von Rabatten für zuvor erfolgte Buchungen innerhalb des Kalenderjahres erfolgt nicht.

4.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages ist der Tag der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Der jeweils fällige Betrag muss spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§ 5 Zahlungsverzug

5.1 Wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne rechtmäßigen Grund nicht eingehalten werden, kann Speyer-Erleben bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Einstellung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Speyer-Erleben berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden für das Jahr Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 erhoben. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Speyer-Erleben eine höhere oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

5.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von Speyer-Erleben nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.


§ 6 Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen

6.1 Zur Schaltung von Werbeflächen stellt Speyer-Erleben eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen der technischen Standards der Plattform ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht zugesichert.

6.2 Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben möglich.


§ 7 Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers

7.1 Speyer-Erleben behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen im Rahmen eines Werbeauftrages abzulehnen bzw. nachträglich zu entfernen, sofern die Inhalte zum Zeitpunkt der Anlieferung rechtswidrig sind bzw. auf Grund einer Änderung der Rechtslage rechtswidrig werden, auf Angebote eines Wettbewerbers von Speyer-Erleben verlinken - oder geeignet sind, das Ansehen von Speyer-Erleben zu schädigen. Das gilt auch für Werbeaufträge, die auf solche Inhalte verweisen oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden.

7.2 Die Ablehnung eines Werbeauftrages sowie die Entfernung einer Werbeschaltung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

7.3 Für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, darf nur in einer Weise geworben werden, die für sich den Tatbestand der Jugendgefährdung noch nicht erfüllt.

7.4 Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und Sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Speyer-Erleben von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet Speyer-Erleben die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang.


§ 8 Werbematerial und Einstellung in Speyer-Erleben

8.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter lektronischer Vorlagen. Standardwerbeformen (z.B. Banner, Texte, Bilder) müssen bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn bei Speyer-Erleben vorliegen; alle anderen Werbeformen bis spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Als
Produktionsunterlagen werden die Werbebanner in folgenden Dateiformaten akzeptiert: GIF, JPG, HTML. Abweichende Dateiformate sind nur nach Absprache mit Speyer-Erleben möglich. Etwaige Abweichungen sind mit Speyer-Erleben unverzüglich nach Auftragsabschluss schriftlich oder per Email abzustimmen. Die Pflicht von Speyer-Erleben zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.

8.2 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.

8.3 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder nachträglicher Anlieferung des Werbematerials und bei Werbematerial mit nicht eindeutiger Kennzeichnung übernimmt Speyer-Erleben keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden können, wird die vereinbarte Werbung dennoch in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.


§ 9 Gewährleistung Speyer-Erleben gegenüber dem Auftraggeber

9.1 Speyer-Erleben gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf der einvernehmlich festgelegten Seite und eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbefläche.

9.2 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftiger- weise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Falls die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder falls der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.

9.3 Die Durchführung des Werbeauftrags wird ferner nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, wenn Speyer-Erleben Vereinbarungen mit anderen Werbepartnern schließt, die als Premium-Partner von Speyer-Erleben in überdurchschnittlichem Maße beworben werden. In diesen Fällen hat Speyer-Erleben ein absolutes Schieberecht und informiert den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme der anderweitigen Vereinbarung. Ist der Auftraggeber mit der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld nicht einverstanden, hat er Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Kampagnenvolumen nicht bereits verbraucht ist.


§ 10 Preisänderungen

10.1 Änderungen der Preise und Rabatte sind jederzeit möglich. Sie werden von Speyer-Erleben im Vorfeld schriftlich angekündigt. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Speyer-Erleben mindestens einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. Im Fall einer Preisänderung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.


§ 11 Haftung

11.1 Speyer-Erleben haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung der Hauptpflichten des Vertrages beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.


§ 12 Sonstiges

12.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Speyer-Erleben.

12.2 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Es gilt deutsches Recht.

(Stand 09/2008)

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Bilder: Speyer bei Nacht von Michael Paul/Dudenhofen

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